05-10-2012, 10:09
So ihr Lieben,
ich stehe zur Zeit vor massiven Veränderungen mein Einkommen betreffend. Hatte ich bisher nichtmal den Selbstbehalt, werde ich demnächst um die 3.000€ brutto verdienen (vielleicht auch mehr).
Nun rechne ich natürlich hin und her, wie sich das mit dem Kindesunterhalt entwickelt. Ich hab zwei Kids von zwei HartzIV-Muddis. Ein Kind bekommt noch UVG, das andere ist zu alt dafür.
Die UVK hat mir mehrfach schon bestätigt, dass ich Ihnen keine Auskunft schulde, wenn ich die 133€ Unterhalt zahle, die sie auch als UVG zahlen. Soweit, so gut, ich werd also mindestens 133€ zahlen.
Nun aber meine Frage: die Unterhaltsansprüche gehen ja bei HartzIV auf die ArGe über (gemäß §33 SGB II). Ist es möglich, jetzt an beide Kids nur die 133€ zu zahlen (indem ich zum Beispiel eine Vereinbarung mit den Müttern schliesse), oder wird die ArGe mich dann auf Unterhalt nach DDT verklagen?
Die Mütter werden mich nicht verklagen, da sie ja von dem Unterhalt nichts haben - egal ob ich 100 oder 1000 Euro KU zahle, es wird ihnen zu 100% vom HartzIV abgezogen...
Ich meine, es macht einen erheblichen Unterschied, ob ich in Summe 266€ oder nach DDT fast 600€ zahle.
Danke Euch.
ich stehe zur Zeit vor massiven Veränderungen mein Einkommen betreffend. Hatte ich bisher nichtmal den Selbstbehalt, werde ich demnächst um die 3.000€ brutto verdienen (vielleicht auch mehr).
Nun rechne ich natürlich hin und her, wie sich das mit dem Kindesunterhalt entwickelt. Ich hab zwei Kids von zwei HartzIV-Muddis. Ein Kind bekommt noch UVG, das andere ist zu alt dafür.
Die UVK hat mir mehrfach schon bestätigt, dass ich Ihnen keine Auskunft schulde, wenn ich die 133€ Unterhalt zahle, die sie auch als UVG zahlen. Soweit, so gut, ich werd also mindestens 133€ zahlen.
Nun aber meine Frage: die Unterhaltsansprüche gehen ja bei HartzIV auf die ArGe über (gemäß §33 SGB II). Ist es möglich, jetzt an beide Kids nur die 133€ zu zahlen (indem ich zum Beispiel eine Vereinbarung mit den Müttern schliesse), oder wird die ArGe mich dann auf Unterhalt nach DDT verklagen?
Die Mütter werden mich nicht verklagen, da sie ja von dem Unterhalt nichts haben - egal ob ich 100 oder 1000 Euro KU zahle, es wird ihnen zu 100% vom HartzIV abgezogen...
Ich meine, es macht einen erheblichen Unterschied, ob ich in Summe 266€ oder nach DDT fast 600€ zahle.
Danke Euch.