05-10-2012, 10:55
Bei 3 K Brutto wird das JA, bzw. das JC mit den 133 Euro wohl nicht mehr zufrieden sein.
Um den Unterhalt für Kinder und Mütter einzuklagen kann das Jobcenter zweierlei vorgehen. Entweder es überträgt den Anspruch auf sich und klagt selber. Oder es nimmt eine Rückübertragung der Unterhaltsansprüche auf den Unterhaltsberechtigten vor. Dann ist der U-Berechtigte gegenüber dem JC in der Pflicht, selber zu klagen.
Eine Vereinbarung mit den Müttern zu schließen, welche die Kinder benachteiligt, also weniger als einen Betrag nach DDT Stufe 1 zu zahlen, hat keine Wirksamkeit, bzw. wäre sicherlich problemlos anfechtbar.
Das Jobcenter hat aber sehr wohl Interesse daran, mit den KM das Geld rein-Geld raus Spiel zu betreiben. Sonst wäre es ja nur das Geld raus Spiel für das JC, wenn von dir keine Mücken kommen.
Ein Stück weit Sicherheit schafft m. E. nur ein titulierter Betrag.
Du könntest aber schon selber vollendete Tatsachen schaffen und wenn nicht schon ein Titel existiert, den Mindestunterhalt beim JA oder bei einem Notar titulieren lassen. Dann müßte erst dieser Titel weggeklagt werden und es laufen keine Schulden auf, wenn der Titel mit dem Mindestunterhalt bedient wird. Die 600 Tacken wirst du wohl leisten müssen. Eine Mangefallberechnung bekommt man m. E. heute kaum noch durchgesetzt. Es wäre aber möglich bei einer Bedarfsunterdeckung selber über das JC aufzustocken.
Ich habe selber fünf, bzw. sechs unterhaltsberechtigte Personen durchzufüttern. Demzufolge kann es Sinn machen, das JC darauf hinzuweisen, das du selber Sozialleistungsbezieher wirst, wenn das JC
eine zu stark begünstigende Forderung der Unterhaltsberechtigen durchsetzen möchte. Dazu müsste aber erst einmal die Berechnung des JC vorliegen.
Um den Unterhalt für Kinder und Mütter einzuklagen kann das Jobcenter zweierlei vorgehen. Entweder es überträgt den Anspruch auf sich und klagt selber. Oder es nimmt eine Rückübertragung der Unterhaltsansprüche auf den Unterhaltsberechtigten vor. Dann ist der U-Berechtigte gegenüber dem JC in der Pflicht, selber zu klagen.
Eine Vereinbarung mit den Müttern zu schließen, welche die Kinder benachteiligt, also weniger als einen Betrag nach DDT Stufe 1 zu zahlen, hat keine Wirksamkeit, bzw. wäre sicherlich problemlos anfechtbar.
Das Jobcenter hat aber sehr wohl Interesse daran, mit den KM das Geld rein-Geld raus Spiel zu betreiben. Sonst wäre es ja nur das Geld raus Spiel für das JC, wenn von dir keine Mücken kommen.
Ein Stück weit Sicherheit schafft m. E. nur ein titulierter Betrag.
Du könntest aber schon selber vollendete Tatsachen schaffen und wenn nicht schon ein Titel existiert, den Mindestunterhalt beim JA oder bei einem Notar titulieren lassen. Dann müßte erst dieser Titel weggeklagt werden und es laufen keine Schulden auf, wenn der Titel mit dem Mindestunterhalt bedient wird. Die 600 Tacken wirst du wohl leisten müssen. Eine Mangefallberechnung bekommt man m. E. heute kaum noch durchgesetzt. Es wäre aber möglich bei einer Bedarfsunterdeckung selber über das JC aufzustocken.
Ich habe selber fünf, bzw. sechs unterhaltsberechtigte Personen durchzufüttern. Demzufolge kann es Sinn machen, das JC darauf hinzuweisen, das du selber Sozialleistungsbezieher wirst, wenn das JC
eine zu stark begünstigende Forderung der Unterhaltsberechtigen durchsetzen möchte. Dazu müsste aber erst einmal die Berechnung des JC vorliegen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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