05-10-2012, 12:11
(05-10-2012, 11:29)mischka schrieb: Ja, machen die das tatsächlich? Die Mutter meiner Tochter hat noch zwei große Jungs, der Vater zahlt aber seit Jahren nur 250€ pro Monat (also nur 125€ pro Kind)...
Vielleicht ja, vielleicht nein. Manche Mütter haben auch keine Lust dazu.
Vielleicht dauert es dann länger, bis sie dir auf die Füsse treten.
Die Einkommensverhältnisse des anderen Vaters sind für dich aber unerheblich. Auf jeden Fall ist damit zu rechnen, das du deine Einkünfte offen legen mußt. Das ist nicht schlimm. Das JC wird dann irgendetwas ausrechnen und wenn es dir zuviel ist, lässt du beim JA oder Notar einen anderen Betrag festschreiben, wenigstens aber den Mindestunterhalt.
Zitat:Wenn ich nun einen Titel über z.B. 150€ machen würde, würde das JC dann klagen?!?
Mit 3 K oder mehr brutto bist du definitiv leistungsfähig, mehr als 150 Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Ist der von Dir geleistete Unterhalt höher oder genau so viel wie der Anspruch des Kindes nach Leistung gem. SGB II, so gibt es keinen Anspruchsübergang. Ohne Anspruchsübergang keine Klagemöglichkeit für das JC. Ein Titel über 150 Euro KU je Kind wird bei gegebenen Einkommen Ärger geben.