05-10-2012, 12:58
Hallo Foris
Es gibt neues zum Fall.
Mit dem letzten Tag der Frist zur Aufforderung nach § 1605 BGB kam heute Einschreiben m.R. von KM.
Belegt wurde:
Schulbescheinigung
Kindergeldbescheinigung
Pflegegeldbescheinigung
Mein Sohn hat Pflegestufe 1. Dieses wird anteilig an Internat und KM ausgezahlt.
Über den Bafögantrag von 9.2011 ist laut Bafögamt noch nicht entschieden worden.
Begründung: Dieses Bafög wird gemäß §104 SGB X in voller Höhe als Ersatz für gleichzeitig erbrachte Sozialleistungen an den Sozialträger erstattet.
....und ist laut KM nicht auf UH anrechenfähig.
KM fordert mich auf ab 01.2013 (1.Monat der Volljährigkeit) Unterhalt in Höhe von 304.- Euro zu zahlen.
Von beiderseitigen UH-Verpflichtungen ist keine Rede.
Titel ist nach Dynamisierung lt. Aussage des JA unbefristet.
Was nun: Abänderungklage zur Volljahrigkeit?
Wer weiss guten Anwalt im Raum Regensburg?
Gruss
Gekko
Es gibt neues zum Fall.
Mit dem letzten Tag der Frist zur Aufforderung nach § 1605 BGB kam heute Einschreiben m.R. von KM.
Belegt wurde:
Schulbescheinigung
Kindergeldbescheinigung
Pflegegeldbescheinigung
Mein Sohn hat Pflegestufe 1. Dieses wird anteilig an Internat und KM ausgezahlt.
Über den Bafögantrag von 9.2011 ist laut Bafögamt noch nicht entschieden worden.
Begründung: Dieses Bafög wird gemäß §104 SGB X in voller Höhe als Ersatz für gleichzeitig erbrachte Sozialleistungen an den Sozialträger erstattet.
....und ist laut KM nicht auf UH anrechenfähig.
KM fordert mich auf ab 01.2013 (1.Monat der Volljährigkeit) Unterhalt in Höhe von 304.- Euro zu zahlen.
Von beiderseitigen UH-Verpflichtungen ist keine Rede.
Titel ist nach Dynamisierung lt. Aussage des JA unbefristet.
Was nun: Abänderungklage zur Volljahrigkeit?
Wer weiss guten Anwalt im Raum Regensburg?
Gruss
Gekko