05-10-2012, 13:42
Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Betreuungs- und Barunterhalt wird als gleichwertig angesehen. Daher wird das Kindergeld für jeden Elternteil halbiert. Weil das Kind den vollen Betrag ausbezahlt bekommt, kannst du den halben KG-Betrag vom Unterhalt abziehen.
Bei dem Kind ist das Kindergeld als Einkommen des Kindes zu bewerten.
Daher wird das Kindergeld bei staatlichen Unterhaltszahlung entsprechend berücksichtigt.
Staatlich alimentierte Kinder müssen genügsam sein.
Bei dem Kind ist das Kindergeld als Einkommen des Kindes zu bewerten.
Daher wird das Kindergeld bei staatlichen Unterhaltszahlung entsprechend berücksichtigt.
Staatlich alimentierte Kinder müssen genügsam sein.