05-10-2012, 14:54
Du spricht jetzt von der Zukunft, wenn das Kind volljährig ist? Das Bafög darf da jedenfalls einfach irgendwo unberücksichtigt versickern. Auch wenn es den Bedarf nicht direkt verringern sollte weil es an den Sozialträger abgezweigt wird, so geht es damit in Sozialleistungen, die ihrerseits den Bedarf verringern. Wäre das anders, dann würde der Sozialträger eine Geldwäsche betreiben, die berücksichtigungspflichtiges Geld in nicht zu berücksichtigendes Geld umdeklariert.