Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#50
Also wir müssen alles offen legen... Wir Deutschland, Mutter Österreich. Da geht kein Weg dran vorbei, das ist dieses Haager Übereinkommen.
Wir müssen auch Unterhalt zahlen nach österreichischem Gesetz.. Sie wollten alles haben, diese Ösis, alle Gehaltszettel!!
Sogar ich musste alles offenlegen, da ich ja die Ehefrau bin und mein Verdienst anteilmäßig dazugezählt wird..
Sie wollten auch wissen, ob ich Mieteinnahmen habe und und und.....

Aber Schweiz ist ja nicht in der Eu.. Da stellt sich doch glatt für uns die Frage, ob wir nicht in die Schweiz auswändern sollen...???
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von alexerl - 06-10-2012, 11:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.215 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 6.014 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.323 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.257 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste