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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#52
(06-10-2012, 11:43)alexerl schrieb: Also wir müssen alles offen legen... Wir Deutschland, Mutter Österreich. Da geht kein Weg dran vorbei, das ist dieses Haager Übereinkommen.
Wir müssen auch Unterhalt zahlen nach österreichischem Gesetz.. Sie wollten alles haben, diese Ösis, alle Gehaltszettel!!
Sogar ich musste alles offenlegen, da ich ja die Ehefrau bin und mein Verdienst anteilmäßig dazugezählt wird..
Sie wollten auch wissen, ob ich Mieteinnahmen habe und und und.....

Aber Schweiz ist ja nicht in der Eu.. Da stellt sich doch glatt für uns die Frage, ob wir nicht in die Schweiz auswändern sollen...???
Ich bin in ähnlicher Situation in der Schweiz und habe bis jetzt nichts offen gelegt , nun kam auf Antrag des RA die Gerichtliche Verfügung aus Deutschland . Es scheint ein sandart Schriftsatz zu sein, diesen habe ich eingescannt und hier als pdf datei angehängt.

.pdf   gverfu.pdf (Größe: 401,65 KB / Downloads: 26)

Der Verfügung ist eine Anlage vom RA beigefügt, mit einer Reihe von Anträgen, u.a Aufforderung zur offenlegung der Einkünfte.

Ps: hier werden auch Deutsche § zitiert...
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