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Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
#30
(15-03-2009, 14:51)Goddiejens schrieb: Oki, nehmen wir mal an, die germanistanischen Möchegernrambos von Exe samt Helferindustrien zwingen mich mit Brachialgewalt nach Germanistan zurück, weisen mir haufenweise Unterhaltsschulden nach und machen mir da "einen fürchterlichen Prozeß". Muß ich mir deshalb in meinen sauberen Slip schei....?

Selbst wg. Unterhaltspflichtverletzung wird kein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Außerdem ist das in anderen Ländern keine Straftat. Somit Auslieferung unmöglich (schon gar nicht wg. so etwas). Wg. Schulden wird man auch in Deutschland nicht verhaftet - man bekommt nur unangenehmen Besuch. Das einzige was passieren kann ist der Passentzug, was aber nur außerhalb der EU von Bedeutung sein kann.

Und auch wenn es unserem Überwachungsstaat ein Dorn im Auge ist, innerhalb der EU kann ich mich niederlassen wo ich will. Wo nichts zu holen ist, ist nicht zu holen und wg. Unterhaltspflichtverletzung kann man im Ausland nicht belangt werden.

Es wird ja sogar erwartet, dass man sich EU- Weit bewirbt. Natürlich tut einem es dann schrecklich leid, wenn das Gehaltsniveau dort nicht so hoch ist und man keine Schmarotzerunterstützung leisten kann.Wink
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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