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Erziehungsfähigkeit
#2
Hallo Austriake,

meiner Meinung nach wird folgendes passieren... schreibst du einen Brief mit genannten "Anschuldigungen", so bleibt das unbeachtet bezüglich Sorgerechtsstreit, kann dir aber auf den Fuß fallen, wenn es um EU geht. Denn du "bestätigst" schließlich Muttis Ansinnen.

Ich habe selbiges versucht, als es bei mir um ABR ging. Gutachten kam zum Ergebnis: Ja, Mutti hat qualitative Untiefen bezüglich Erziehungsfähigkeit. 2 von 4 Kindern leben beim Vater und Mutti hat für diese das Sorgerecht verloren (Vater ist Zeuge Jehovas, das war auch dem Gericht bekannt). 3 von 4 Kinder sind beim Psycho Doc, etc... Egal, sagt das JA gefolgt vom Gericht. "Mutti verdient ne 4. Chance zu beweisen, das sie evtl doch ne gute Mutti sein kann.

Dann BU Streit: Hier war das Gutachten für das Gericht gewichtiger als im ABR Verfahren. Ich hätte ja selbst gesagt, dass sie total überfordert ist, und deswegen sei auch länger BU fällig - ich wüsste ja selbst, dass sie Hilfe braucht und nicht Job und Betreuung wupppen kann.
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Erziehungsfähigkeit - von Austriake - 08-10-2012, 12:05
RE: Erziehungsfähigkeit - von JahJahChildren - 08-10-2012, 12:17
RE: Erziehungsfähigkeit - von Austriake - 08-10-2012, 12:28
RE: Erziehungsfähigkeit - von JahJahChildren - 08-10-2012, 13:00
RE: Erziehungsfähigkeit - von Pistachio 00 - 08-10-2012, 13:38
RE: Erziehungsfähigkeit - von blue - 08-10-2012, 20:40
RE: Erziehungsfähigkeit - von Absurdistan - 08-10-2012, 13:15
RE: Erziehungsfähigkeit - von Absurdistan - 08-10-2012, 13:55

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