08-10-2012, 13:55
ich hab auch private Dokumente in Stellungnahmen vor Gericht mit eingebracht. Die Gegenseite hat zwar gemeckert das hat aber niemanden interressiert. Diagnose Borderline Persönlichkeitsstörung kommt jetzt erst mit rein.
Meine Meinung ist: Wer eine Persönlichkeitsstörung hat kann nicht allein verantwortlich dafür sein einem Kleinkind zu helfen eine gesunde Persönlichkeit zu entwickeln. Ist der andere Elternteil willig und fähig sollte er es übrnehmen. Entweder ganz oder mind. zur Hälfte als 2. Sicherheitsnetz.
Meine Meinung ist: Wer eine Persönlichkeitsstörung hat kann nicht allein verantwortlich dafür sein einem Kleinkind zu helfen eine gesunde Persönlichkeit zu entwickeln. Ist der andere Elternteil willig und fähig sollte er es übrnehmen. Entweder ganz oder mind. zur Hälfte als 2. Sicherheitsnetz.