08-10-2012, 19:43
Sixteen Tons schrieb:
Das Kindergeld steht den Eltern zu wenn sie ein Kind haben. Jeder Elternteil hat das Recht vom Staat 92€ zu erhalten, zusammen also 184€.
Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig und muss 364 € (1.Stufe, Kind ab 6) zahlen so werden ihm die 92€ nicht ausbezahlt sondern vom Unterhalt abgezogen und Staat zahlt dem betreuenden Elternteil das gesamte Kindergeld 184 € aus.
UET zahlt also 272€ + 92€ = 364€ für Unterhalt an BET.
Zitat:Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Betreuungs- und Barunterhalt wird als gleichwertig angesehen. Daher wird das Kindergeld für jeden Elternteil halbiert. Weil das Kind den vollen Betrag ausbezahlt bekommt, kannst du den halben KG-Betrag vom Unterhalt abziehen.Ich hab das anders verstanden.
Bei dem Kind ist das Kindergeld als Einkommen des Kindes zu bewerten.
Das Kindergeld steht den Eltern zu wenn sie ein Kind haben. Jeder Elternteil hat das Recht vom Staat 92€ zu erhalten, zusammen also 184€.
Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig und muss 364 € (1.Stufe, Kind ab 6) zahlen so werden ihm die 92€ nicht ausbezahlt sondern vom Unterhalt abgezogen und Staat zahlt dem betreuenden Elternteil das gesamte Kindergeld 184 € aus.
UET zahlt also 272€ + 92€ = 364€ für Unterhalt an BET.