08-10-2012, 20:50
Das JC zahlt dem Kind den Regelsatz. 219,00 soweit ich informiert bin. Zusätzlich den anteiligen KdU (Wohnraum). Dann evtl. noch die 10 Eus BildungsTrallala.
Klassenfahrten kommen auch in Frage.
Das (volle) KG wird nur insofern dem als Einkommen angerechnet, als dass es dieses zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt wird. Der Rest wird der KM als Einkommen angerechnet und reduziert so deren Leistungen. Das JC hat ergo sehr wohl Interesse daran, mehr als den Mindest KU zu fordern. Wenn RL plus KdU plus sonstige Leistungen höher sind als Mindest KU, will JC selbstredend eine KU Maximierung, damit das JC das volle KG einsacken/verrechnen kann, obwohl der KM nur die Hälfte davon zusteht. KU selbst (Beispiel 1000€) wird nicht mit JC Leistungen verrechnet und verbleibt beim Kind, respektive KM.
Klassenfahrten kommen auch in Frage.
Das (volle) KG wird nur insofern dem als Einkommen angerechnet, als dass es dieses zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt wird. Der Rest wird der KM als Einkommen angerechnet und reduziert so deren Leistungen. Das JC hat ergo sehr wohl Interesse daran, mehr als den Mindest KU zu fordern. Wenn RL plus KdU plus sonstige Leistungen höher sind als Mindest KU, will JC selbstredend eine KU Maximierung, damit das JC das volle KG einsacken/verrechnen kann, obwohl der KM nur die Hälfte davon zusteht. KU selbst (Beispiel 1000€) wird nicht mit JC Leistungen verrechnet und verbleibt beim Kind, respektive KM.