08-10-2012, 21:05
Da mehr als 2 Jahre rum sind, musst du wieder Auskunft geben.
Allerdings nicht für 3 Jahre sondern für die letzten 12 Monate.
Und auch nicht den Fragebogen über deiner Vorlieben und Neigungen ausfüllen.
Nachzahlen musst du, aber nur für September.
Und wenn dein Einkommen seit dem gestiegen ist, evtl. mehr Unterhalt bezahlen.
Dabei würde ich die Formel anwenden, die damals das Gericht verwendet hat.
Wenn dabei nun mehr Unterhalt raus kommt, so würde ich diesen ab September titulieren und zahlen
Allerdings nicht für 3 Jahre sondern für die letzten 12 Monate.
Und auch nicht den Fragebogen über deiner Vorlieben und Neigungen ausfüllen.
Nachzahlen musst du, aber nur für September.
Und wenn dein Einkommen seit dem gestiegen ist, evtl. mehr Unterhalt bezahlen.
Dabei würde ich die Formel anwenden, die damals das Gericht verwendet hat.
Wenn dabei nun mehr Unterhalt raus kommt, so würde ich diesen ab September titulieren und zahlen