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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#6
(08-10-2012, 20:51)ibu400 schrieb: Letzter Satz im Schreiben ist "Gleichzeitig setzen wir Sie für die Zeit ab 01.09.2012 bezüglich des nach Bekanntwerden Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebenden Unterhaltsanspruch in Verzug.

Eigentlich sehr zuvorkommend und völlig Ok! Von diesem Zeitpunkt an solltest Du Deiner Verhätnisse nach gezahlt haben und am besten für die nächsten zwei Jahre beim Notar titulieren.

Das Zeugs vom JA auf keinen Fall ausfüllen und abschicken!
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:19
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:27
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:42
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