08-10-2012, 21:34
(08-10-2012, 20:51)ibu400 schrieb: Ich soll jetzt auch einen Ermittlungsbogen ausfüllen in dem ich alle Verdienste Konten usw. offenlegen muss. Muss ich das alles ausfüllen?
Einkommen (dazu gehören auch Zinsgewinne) ja, Kontonummern nein.
(08-10-2012, 21:19)blue schrieb: Eigentlich sehr zuvorkommend und völlig Ok!
Was daran zuvorkommend sein soll, erschliesst sich mir nicht. Im Gegenteil, wenn die Anfrage im Oktober kam, dann kann eine Inverzugsetzung nicht für den 1.9. behauptet werden.
(08-10-2012, 21:23)ibu400 schrieb: Was ist mit meinen Ausgaben ich weiß das ich damals vor Gericht eine ganze Liste mit Ausgaben erstellt habe und die vom Gericht auch so anerkannt wurden. Wohnung /Auto/ Sprit usw.
Dein Einkommen muss bereinigt werden. Davon will das Jugendamt natürlich nichts wissen und so füllen sie ihren Fragebogen lieber mit illegalen Fragen statt mit Angaben zur legalen Einkommensbereinigung. Lass den Fragebogen liegen und schreibe denen in Prosaform einschliesslich deiner Kosten der Art, die auch damals schon vom Gericht akzeptiert worden ist. Fahrtkosten zur Arbeit zum Beispiel.