08-10-2012, 21:36
Okay, Kindergeld hatte ich vergessen. Das ist in diesem Sinne aber keinesfalls als "Einkommen" anrechenbar. Kindergeld steht demjenigen zu, der das Kind unterhält. Wenn es das JC ist, dann dem JC. Wenn es der KV durch Barunterhalt und die KM durch Betreuungsunterhalt sind, dann beide hälftig. Wenn aber der KV schon den vollen Regelsatz mittels Kindesunterhalt abdeckt, bekommt die Mutter nichts vom JC für das Kind, aber Kindesunterhalt + volles Kindergeld (in dem Sinne, als dass der KV ja den Regelsatz abzgl. hälftiges KG zahlt).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass (auch mit anteiligem Wohnraum) der Bedarf des Kindes oberhalb von 409 € liegt. Und selbst wenn, würden die UH-Maximierungs-Forderungen des JC genau bis eben zum ermittelten Bedarf des Kindes gehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass (auch mit anteiligem Wohnraum) der Bedarf des Kindes oberhalb von 409 € liegt. Und selbst wenn, würden die UH-Maximierungs-Forderungen des JC genau bis eben zum ermittelten Bedarf des Kindes gehen.