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Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen
#11
so ich hab jetzt mal den Beschluss des Gerichtes geholt. Dort steht:

ab 01.01.2009 65% des Mindestunterhalts der ersten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,

ab 01.10.2013 65% des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,

ab 01.10.2019 65% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,

eigentlich müsste ich doch dann weiterhin nur 65% bezahlen - ich frag mich aber immer noch warum die alle Lohnabrechnung vom Jahr 2009 haben wollen.

Zum Notar schaff ich es leider nicht mehr da die Frist schon am 21.10 endet
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:19
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:27
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 08-10-2012, 21:42
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von ibu400 - 08-10-2012, 21:41
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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 23-10-2012, 10:40
RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - von blue - 10-12-2012, 23:56

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