so ich hab jetzt mal den Beschluss des Gerichtes geholt. Dort steht:
ab 01.01.2009 65% des Mindestunterhalts der ersten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
ab 01.10.2013 65% des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
ab 01.10.2019 65% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
eigentlich müsste ich doch dann weiterhin nur 65% bezahlen - ich frag mich aber immer noch warum die alle Lohnabrechnung vom Jahr 2009 haben wollen.
Zum Notar schaff ich es leider nicht mehr da die Frist schon am 21.10 endet
ab 01.01.2009 65% des Mindestunterhalts der ersten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
ab 01.10.2013 65% des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
ab 01.10.2019 65% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld für ein gemeinschaftliches Kind,
eigentlich müsste ich doch dann weiterhin nur 65% bezahlen - ich frag mich aber immer noch warum die alle Lohnabrechnung vom Jahr 2009 haben wollen.
Zum Notar schaff ich es leider nicht mehr da die Frist schon am 21.10 endet