08-10-2012, 22:10
Nochmal: Das Kindergeld steht nicht dem Kind zu, sondern demjenigen, der das Kind unterhält. Das weiß ich so genau, weil ich mich mit meinem Vater darum streiten musste.
Insofern steht das Kindergeld hälftig dem (KU leistenden) Vater, und hälftig der KM (bzw. dem JC) zu. Der KV kriegt es nur nicht ausbezahlt, sondern sein KU wird um eben jene Hälfte geschmälert. D.h. die KM bekommt in dem Fall, in dem der KV auch UH zahlt, in jedem Fall das hälftige Kindergeld ausbezahlt (quasi die Hälfte des Vaters). Damit sind wir bei 317 € (Mindestunterhalt + hälftiges KiGeld). Damit wird der Bedarf des Kindes (mit anteiligem Wohnraum, etc.) aber noch nicht gedeckt sein. Allerdings steht der KM ja im Prinzip noch die andere Hälfte des Kindergeldes zu. Damit sind wir bei 409 €, womit der Bedarf des Kindes gedeckt sein sollte, keine Leistung des JC für das Kind mehr notwendig ist und damit das JC keinerlei Grund hat, mehr als den Mindestunterhalt für das Kind zu verlangen. Vielleicht heißt es deswegen ja auch Mindestunterhalt...
Wenn das JC für den Kind einen niedrigeren Satz errechnet als 409 €, und damit durch die UH Zahlung des KV quasi eine Überdeckung besteht, wie du sie ansprichst, wäre der KM trotzdem maximal das hälftige Kindergeld anzurechnen.
Insofern steht das Kindergeld hälftig dem (KU leistenden) Vater, und hälftig der KM (bzw. dem JC) zu. Der KV kriegt es nur nicht ausbezahlt, sondern sein KU wird um eben jene Hälfte geschmälert. D.h. die KM bekommt in dem Fall, in dem der KV auch UH zahlt, in jedem Fall das hälftige Kindergeld ausbezahlt (quasi die Hälfte des Vaters). Damit sind wir bei 317 € (Mindestunterhalt + hälftiges KiGeld). Damit wird der Bedarf des Kindes (mit anteiligem Wohnraum, etc.) aber noch nicht gedeckt sein. Allerdings steht der KM ja im Prinzip noch die andere Hälfte des Kindergeldes zu. Damit sind wir bei 409 €, womit der Bedarf des Kindes gedeckt sein sollte, keine Leistung des JC für das Kind mehr notwendig ist und damit das JC keinerlei Grund hat, mehr als den Mindestunterhalt für das Kind zu verlangen. Vielleicht heißt es deswegen ja auch Mindestunterhalt...
Wenn das JC für den Kind einen niedrigeren Satz errechnet als 409 €, und damit durch die UH Zahlung des KV quasi eine Überdeckung besteht, wie du sie ansprichst, wäre der KM trotzdem maximal das hälftige Kindergeld anzurechnen.