08-10-2012, 22:27
(08-10-2012, 22:23)JahJahChildren schrieb:(08-10-2012, 22:11)beppo schrieb:(08-10-2012, 22:01)ibu400 schrieb: Oder könnte das Jugendamt nochmals vor Gericht klagen? ich meine denen ist das ja egal die müssen keinen Anwalt und Gerichtskosten zahlen...Ja. Können sie.
Bescheid von damals würde ich nicht schicken.
Hiermit meine ich den netten Gerichtsbescheid/Urteil(?) über die 65%