08-10-2012, 22:36
@ beppo... Gebe dir Recht. Glaube aber nicht, dass Verzögerung hier etwas bewirkt ausser Unmut. TO hat ein zweifaches oder höheres Einkommen. Letzte Auskunft ist 3 Jahre her. Er ist in Verzug gesetzt, d.h. das Bankkonto ist quasi belastet.
TO sollte Auskunft erteilen (nicht den Bogen ausfüllen) und selbst entscheiden, ob er nun höher tituliert (freiwillig), so weiterzahlt und vorsorglich ab Datum Auskunftsersuchen Geld für Nachzahlungen beiseite legt oder aber übers JA Stöchen springt.
Über Gerichts- und Anwaltskosten würde ich vorerst nicht nachdenken. Sind die überhaupt akut, wenn er "ordentlich" Auskunft gibt?
TO sollte Auskunft erteilen (nicht den Bogen ausfüllen) und selbst entscheiden, ob er nun höher tituliert (freiwillig), so weiterzahlt und vorsorglich ab Datum Auskunftsersuchen Geld für Nachzahlungen beiseite legt oder aber übers JA Stöchen springt.
Über Gerichts- und Anwaltskosten würde ich vorerst nicht nachdenken. Sind die überhaupt akut, wenn er "ordentlich" Auskunft gibt?