09-10-2012, 10:12
Ist zwar nicht ganz Thema hier aber weil es gerade passt:
Meinen KG-Anteil für meine voreheliche Tochter hatte ich als EU an meine Ex zu überweisen, welches dann das JC auch wieder einkassiert hat.
Vom BVG für völlig richtig erklärt, da Mütter das KG ja generell für die Kinder ausgeben würden. Väter natürlich nicht.
Natürlich auch, wenn es gar nicht die eigenen sind.
Und natürlich hindert das die Richter auch nicht daran so zu tun als könnten die Väter das KG nochmal für Umgangskosten ausgeben.
Auch wenn sie es garnicht bekommen.
Alleine dafür sollte man die Guillotine wieder aus dem Keller holen.
Meinen KG-Anteil für meine voreheliche Tochter hatte ich als EU an meine Ex zu überweisen, welches dann das JC auch wieder einkassiert hat.
Vom BVG für völlig richtig erklärt, da Mütter das KG ja generell für die Kinder ausgeben würden. Väter natürlich nicht.
Natürlich auch, wenn es gar nicht die eigenen sind.
Und natürlich hindert das die Richter auch nicht daran so zu tun als könnten die Väter das KG nochmal für Umgangskosten ausgeben.
Auch wenn sie es garnicht bekommen.
Alleine dafür sollte man die Guillotine wieder aus dem Keller holen.