09-10-2012, 10:38
Wow, lange Diskussion.
Also, zum Thema Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus, kann man sich hier schlau lesen (da steht auch das, was JJC gesagt hat - Kindergeld steht nur dem Kind zu, wenn es Leistungsberechtigt ist, sonst der Bedarfsgemeinschaft): Tacheles-Sozialhilfe.de
Frage 1: Bleiben mir tatsächlich 1203 Euro übrig (eh schon ziemlich wenig bei 3000 Euro brutto) oder kommt dann das JC oder JA noch auf die Idee, mich an den Kindergartenkosten o.ä. zu beteiligen?
Frage 2: wenn ich jetzt einen Titel nur über den Mindestunterhalt mache (oder gar noch darunter), wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das JC klagt? Beispiel: für Kind 1 (3,5 Jahre alt) 225€ (oder nur 200€); für Kind 2 (knapp 13 Jahre alt) 334€ (oder nur 300€). Meine Überlegung: Kind hat ja nix von meinem Unterhalt - nur der Staat kassiert. Ich würde gern weniger offiziell zahlen und lieber inoffiziell noch ein paar Euro drauflegen, die dann auch bei meinem Kind ankommen...
Frage 3 (theorie): vor allem @Ibykus ist ja der Meinung "Kein Sorgerecht, kein Unterhalt." Das entspricht auch meiner Meinung - entweder ich bin der Vater, mit ALLEN Rechten und Pflichten, oder eben nicht. Für meine Große habe ich das Sorgerecht und der Umgang klappt auch ganz wunderbar, daher würde ich dort auch Unterhalt zahlen. Bei meinem Kurzen isses anders - KM verweigert jeden Kontakt, hab ihn seit fast einem Jahr nicht gesehen - an Sorgerecht ist nichtmal zu denken. Wie kann ich es verhindern, da Unterhalt zu zahlen, ohne dass ich große Schwierigkeiten bekommen (§170 lässt grüßen).
Also, zum Thema Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus, kann man sich hier schlau lesen (da steht auch das, was JJC gesagt hat - Kindergeld steht nur dem Kind zu, wenn es Leistungsberechtigt ist, sonst der Bedarfsgemeinschaft): Tacheles-Sozialhilfe.de
(08-10-2012, 21:08)blue schrieb: Dieses Kind ist also zwischen 0-5 Jahre alt. Wie alt ist das zweite Kind?Meine Tochter wird bald 13.
(08-10-2012, 21:08)blue schrieb: 1800 netto - 241 Kind 1 - xxx Kind 2 = ?D.h. 1800 netto - 241 Kind 1 - 356 Kind 2 = 1203 für mich
(08-10-2012, 21:08)blue schrieb: Da bleibt nicht mehr viel für eine gierige UHN!Darum gehts nich - waren nicht verheiratet und Betreuungsunterhalt is auch vorbei (Kind 1 is schon über 3 Jahre und geht in den KinderGarten)
Frage 1: Bleiben mir tatsächlich 1203 Euro übrig (eh schon ziemlich wenig bei 3000 Euro brutto) oder kommt dann das JC oder JA noch auf die Idee, mich an den Kindergartenkosten o.ä. zu beteiligen?
Frage 2: wenn ich jetzt einen Titel nur über den Mindestunterhalt mache (oder gar noch darunter), wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das JC klagt? Beispiel: für Kind 1 (3,5 Jahre alt) 225€ (oder nur 200€); für Kind 2 (knapp 13 Jahre alt) 334€ (oder nur 300€). Meine Überlegung: Kind hat ja nix von meinem Unterhalt - nur der Staat kassiert. Ich würde gern weniger offiziell zahlen und lieber inoffiziell noch ein paar Euro drauflegen, die dann auch bei meinem Kind ankommen...
Frage 3 (theorie): vor allem @Ibykus ist ja der Meinung "Kein Sorgerecht, kein Unterhalt." Das entspricht auch meiner Meinung - entweder ich bin der Vater, mit ALLEN Rechten und Pflichten, oder eben nicht. Für meine Große habe ich das Sorgerecht und der Umgang klappt auch ganz wunderbar, daher würde ich dort auch Unterhalt zahlen. Bei meinem Kurzen isses anders - KM verweigert jeden Kontakt, hab ihn seit fast einem Jahr nicht gesehen - an Sorgerecht ist nichtmal zu denken. Wie kann ich es verhindern, da Unterhalt zu zahlen, ohne dass ich große Schwierigkeiten bekommen (§170 lässt grüßen).