09-10-2012, 10:58
(09-10-2012, 10:07)ibu400 schrieb: Zu welchen Angaben bzw. Auskünften ist man dem Jugendamt gegenüber eigentlich verpflichtet?wenn sie UVG zahlen, gilt § 6 Abs. 1 UVG
Zitat:(1) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, ist verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.Welche das sind, steht nirgends, d.h. da musst du selbst entscheiden, was du deiner Meinung nach preisgeben willst. Entscheidend für die Durchführung ist mMn nur, welches Einkommen du hast, ob du weitere Unterhaltsberechtigte hast und ob du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Wenn sie wissen wollen, wer deine Partnerin ist, würd ich sie dezent fragen, wofür diese Auskunft zur Durchführung des UVG nötig ist.