09-10-2012, 11:07
Über den exakten Umfang der Auskünfte gibt es massenhaft detaillierte Ausarbeitungen. So weit musst du dich aber nicht einarbeiten. Für Unterhaltspflichtige reicht es aber meistens, die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsleitlinien zu lesen. Über Dinge, die darüber hinausgehen (z.B. Nennung von Kontonummern, Nennung des Arbeitgebers) schweigt man, man schwärzt sie auf Kopien. Sei datensparsam.
Lies doch mal faq oder Tabellen, stand auch im Thread: Das Urteil ist drei Jahre alt, aber alle zwei Jahre musst du ohnehin neu und komplett Auskunft geben. Ein Verweis auf das Urteil hinsichtlich deiner Einkommensverhältnisse wird zu einer Auskunftsklage gegen dich führen. Die du unter Garantie verlierst und dann wirds noch teurer.
(09-10-2012, 10:07)ibu400 schrieb: Sie können im Gerichtsurteil vom XXX nachsehen. Dort sind alle Aus-und Einkünfte mehr als detailliert aufgelistet.
Lies doch mal faq oder Tabellen, stand auch im Thread: Das Urteil ist drei Jahre alt, aber alle zwei Jahre musst du ohnehin neu und komplett Auskunft geben. Ein Verweis auf das Urteil hinsichtlich deiner Einkommensverhältnisse wird zu einer Auskunftsklage gegen dich führen. Die du unter Garantie verlierst und dann wirds noch teurer.