09-10-2012, 12:16
mischka schrieb:
mischka schrieb:
mischka schrieb:
Zitat:Nein, kein Titel bisher. War bisher immer unter dem Selbstbehalt.Wenn du genug verdienst wirst du eben nach Tabelle zahlen müssen, mit oder ohne Titel. Hast du einen Titel so musst du weiter zahlen selbst wenn du weniger/nichts verdienst oder gegen den Titel klagen müssen.
mischka schrieb:
Zitat:Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändertWoher weist du das?
mischka schrieb:
Zitat:UVG für meinen Kurzen werd ich ja wohl nachzahlen müssen ab dem Zeitpunkt, wo ich genug verdiene, oder?Die UVG-Schulden musst du sicher nachzahlen wenn du diese anerkannt hast. Hast du diese anerkannt?