09-10-2012, 13:53
(09-10-2012, 12:16)Pogo schrieb: Die UVG-Schulden musst du sicher nachzahlen wenn du diese anerkannt hast. Hast du diese anerkannt?Noch hab ich ja keine Schulden, da ich bisher nachgewiesen leistungsunfähig war. Aber ab nächstem Monat bis zum erneuten Auskunftsverlangen (in anderthalb Jahren) bin ich ja leistungsfähig. Also muss ich den UV für Nov2012-Jan2014 zurückzahlen, richtig? Was ist aber mit dem restlichen Unterhalt (die Differenz zwischen UV und Unterhaltsbetrag nach DDT) - muss ich die dann auch nachzahlen (für Nov2012-Jan2014) oder erst ab der neuen Auskunftsanfrage?
(09-10-2012, 12:21)beppo schrieb:Oh, das ist gut(09-10-2012, 11:48)mischka schrieb: Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert.Nein. Bist du nicht!