09-10-2012, 20:47
Es kommt drauf an, was du beabsichtigst. Wenn du vermutest, die grösser gewordenen Kinder könnten nicht mehr in eine Schule gehen, selbst was verdienen oder rumhängen, dann zielt sich deine Auskunftsanfrage auf Unterhalt ab: Anwaltspflicht. Wenn es das Wissen über persönliche Verhältnisse der Kinder ist, Auskunft vom anderen Elternteil: Keine Anwaltspflicht.