10-10-2012, 11:02
(09-10-2012, 20:47)p schrieb: ... deine Auskunftsanfrage auf Unterhalt ab: Anwaltspflicht.Auskunftsanfragen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens (korrigiert!:§ 1605 BGB) sind nicht anwaltspflichtig; bei prozessualen Auskunftspflichten (§ 235 ff FamFG) bin ich mir auch nicht sicher, weil es sich dabei (nur) um ein unterhaltsrechtliches Vorverfahren handeln könnte.
In der Literatur wird allerdings durchgehend darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des FamFG für alle unterhaltsrechtlichen Verfahren Anwaltszwang besteht!