11-10-2012, 20:10
(11-10-2012, 15:36)Clint Eastwood schrieb: Hmmmmm.. Ins Ausland abmelden, dann bist Du weder Hartzer noch KV-pflichtig.Ob das immer noch funktioniert, weiß ich nicht.
Nach zwei Jahren Urlaub (Respekt!) wieder anmelden und Beiträge zahlen.
Als ich nach jahrelanger Arbeit das erste mal lange auf Reisen ging, wollte mir die Krakenkasse noch einen Vertrag aufschwatzen, der sie dazu verpflichtet, mich wieder aufzunehmen, wenn ich wiederkomme. Ich habe das abgelehnt, und als ich wiederkam, haben sie mich trotzdem sofort wieder aufgenommen. Als ich dann wieder auf Reisen ging, lief es zuerst genauso. Das Erwachen kam, als ich mich habe verhartzen lassen. Die Regelung, die mich da erwischt hat, war recht neu. Möglicherweise ist die Regelung jetzt schon wieder anders, und wie sie nächstes Jahr ist, weiß auch niemand.
Es läuft alles auf ein recht leicht durchschaubares Prinzip hinaus:
Du kriegst nur Geld vom Sozialsystem, wenn du dich über beide Ohren verschuldest. Du sollst dich zu allem Möglichen verpflichten, und dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Dann kannst du dich zu irgend einer Arbeit verpflichten lassen, oder einen auf arbeitsunfähig machen. Die Schulden stören dich nicht weiter. Du bist ja im sozialen Netz. Ein Problem kriegst du nur, wenn du mal wieder unabhängig werden willst, insbesondere längere Zeit verreisen willst. Dann merkst du, dass du keine Reisefreiheit mehr hast. Aus diesem sozialen Netz sollst du möglichst nicht wieder rauskommen.