12-10-2012, 10:25
(12-10-2012, 08:30)karlma schrieb: Warum bekam Deine Exe Unterhalt?
Zitat:§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
Hallo karlma,
Du zitierst deutsche Pargraphen; die dürften in Pennfreds Fall keine Rolle spielen. Seine Exe ist keine deutsche Staatsbürgerin und lebt nicht in Deutschland.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1