12-10-2012, 11:15
(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Ich nehme mal an, dein Reispaß ist noch ein paar Jahre gültig, so dass Du in nächster Zeit keine deutsche Botschaft aufsuchen musst.Wenn die Ex als nicht Deutsche in Frankreich einen Strafantrag stellt und Du Dich nicht in Deutschland aufhältst, machen Deutsche Behörden gar nichts. Deshalb kannst Du in WeitWeitWeg auch einfach zur Botschaft gehen und Deinen Pass verlängern lassen.
(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Und wenn noch nicht einmal klar ist, ob Du denn überhaupt unterhaltspflichtig bist, weil die unterhaltsberechtigte Person gar Ausländerin ist und kein deutsches Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat und ihr immer noch verheiratet seid und die Exe nach deutschem Recht die gleiche Erwerbsobliegenheit hat wie Du und und und ......Die Unterhaltspflicht entsteht durch Gesetz und nicht erst durch den Gerichtstitel ... auch bei Verweigerung von nicht tituliertem Unterhalt kann man sich strafbar machen.
(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Es wird dann eines Tages eine Gerichtsverhandlung stattfinden ohne den Tatverdächtigen, und es wird vermutlich ein Urteil ergehen im Namen des Volkes.Ohne Anwesenheit des Beschuldigten gibts kein Urteil in einem Strafprozess. Der muss der Hauptverhandlung beisitzen. Einzige Möglichkeit wäre ein Strafbefehl von einem Staatsanwalt, der Ordnungs gemäss zugestellt wurde. Also - entweder den Anwalt instruieren, Einspruch einzulegen oder das Mandat entziehen.
(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Wenn keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, dann kann auch keine Unterhaltspflicht verletzt worden sein- meine ich, kann mich aber irren!Eben - siehe oben - der Straftatbestand setzt keinen Titel voraus - das Gesetz existiert ja auch ohne Titel.
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