12-10-2012, 12:18
(12-10-2012, 11:53)Clint Eastwood schrieb:Ist aber so - deshalb gilt ja auch der viel zietierte Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"(12-10-2012, 11:15)Petrus schrieb: Die Unterhaltspflicht entsteht durch Gesetz und nicht erst durch den Gerichtstitel ... auch bei Verweigerung von nicht tituliertem Unterhalt kann man sich strafbar machen.Das halte ich für ein Gerücht..
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