12-10-2012, 15:08
(12-10-2012, 12:39)Austriake schrieb: Kann man daraus jetzt schlußfolgern, dass ein Unterhaltspflichtiger, der den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind treu und brav zahlt, den Trennungsunterhalt für die arbeitsscheue Exe aber nicht-
dass da im Falle einer Strafanzeige nach §170 StGB der Staatsanwalt wenig bis gar nichts unternehmen wird?
Austriake
Bei mir war / ist es zumindest so. Die Anzeige gegen mich richtete sich ausdrücklich auch in Richtung nicht erhaltenen TU's..