13-10-2012, 02:46
(12-10-2012, 15:20)Nappo schrieb: Grundsätzlich kann die gesetzl. Krankenversicherung die bei ihr versicherten Personen ( also in dem Fall Mutter und Kind) nicht einfach raus werfen.Grundsätzlich heißt bei Juristen, dass es Ausnahmen gibt. Was sind das für Ausnahmen?
(12-10-2012, 15:20)Nappo schrieb: Es ist in der Praxis so, dass Du erst dann eine Krankenversicherung wechseln kannst, wenn der Vorversicherer vom Nachversicherer eine Bestätigung über die Mitgliedschaft erhält.Im Klartext heißt das, wenn ein Deutscher im Ausland heiratet, und die beiden zusammen nach Deutschland kommen, hat der Deutsche Papiertiger und der Nichtdeutsche nicht.