13-10-2012, 07:48
... nach Ruecksprache mit meinem Anwalt bekam ich folgende Antworten:
- grundsätzlich ist die Verweigerung des Ehegattenunterhalts ja strafbar, es dürfte jedoch schwierig werden einen Staatsanwalt zu finden, welcher diese Sache verfolgt.
- deutsche Behörden interessieren sich grundsätzlich für Straftatsbestände von deutschen Staatsangehörigen, auch wenn diese im Ausland leben und die Straftaten dort begangen werden, d. h., dass man geneigt ist Amtshilfe zu leisten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das verfolgt wird ist sehr gering. Es ist eben so als wenn man seine Autoraten nicht bezahlt, da keine Kinder mit im Spiel sind.
Gruß
Pennfred
- grundsätzlich ist die Verweigerung des Ehegattenunterhalts ja strafbar, es dürfte jedoch schwierig werden einen Staatsanwalt zu finden, welcher diese Sache verfolgt.
- deutsche Behörden interessieren sich grundsätzlich für Straftatsbestände von deutschen Staatsangehörigen, auch wenn diese im Ausland leben und die Straftaten dort begangen werden, d. h., dass man geneigt ist Amtshilfe zu leisten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das verfolgt wird ist sehr gering. Es ist eben so als wenn man seine Autoraten nicht bezahlt, da keine Kinder mit im Spiel sind.
Gruß
Pennfred