13-10-2012, 15:25
ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem ein unterhaltssäumiger Vater von Interpol gesucht (und gefunden) wurde. Gegen ihn war ein Haftbefehl erlassen worden, weil er unauffindbar war....
(Übrigens kann man nach Maßgabe des 232 StPO auch in Abwesenheit verurteilt werden!)
Das Problem bei einer Fahndung wg Unterhaltspflichtverletzung ist, dass dieses Vergehen in vielen Ländern nicht strafbar ist und insofern eine Festnahme und schon gar keine Auslieferung in Betracht kommt.
HIER mal etwas interesssante Lektüre zum Ganzen.
Wenn wirklich Unklarheiten bestehen und nicht auszuschließen ist, dass mit Kanonen geschossen wird, lohnt sich ein Gang zu einem Verteidiger, der einen dann beruhigen kann (oder auch nicht).
(Übrigens kann man nach Maßgabe des 232 StPO auch in Abwesenheit verurteilt werden!)
Das Problem bei einer Fahndung wg Unterhaltspflichtverletzung ist, dass dieses Vergehen in vielen Ländern nicht strafbar ist und insofern eine Festnahme und schon gar keine Auslieferung in Betracht kommt.
HIER mal etwas interesssante Lektüre zum Ganzen.
Wenn wirklich Unklarheiten bestehen und nicht auszuschließen ist, dass mit Kanonen geschossen wird, lohnt sich ein Gang zu einem Verteidiger, der einen dann beruhigen kann (oder auch nicht).