13-10-2012, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 16:51 von AlterSchwede.)
Interpol übernimmt keine Fahndungsanfrage wegen Unterhaltspflichtverletzung* (auch nicht wegen Falschparken). Deine Geschichte ist aber nicht falsch: Was in der Tat in der Vergangenheit vor kam, war, Jemand der wegen schweren Körperverletzung und anderen Gewaltstraftaten gesucht wurde; ERST DANACH hat man festgestellt dass er auch wegen Unterhaltspflichtverletzung in der BRD of EU gesucht wurde, aber das war für die Beamten im Ausland unwichtig.
@Lt. Dino
Bei Al war anders: er gab mehr hier im Forum als er nahm. Man kann bei ihm nicht sagen, dass er undankbar war.
*Was auch logisch und verständlich ist: Denn sonst wäre das vergleichsweise kleine Büro (habe ich im NatGeo gesehen) nur noch damit beschäftigt. In der Reportage haben sie einen der Leiter interviewt: der konnte nur Französisch :-) köstlich.
@Lt. Dino
Bei Al war anders: er gab mehr hier im Forum als er nahm. Man kann bei ihm nicht sagen, dass er undankbar war.
*Was auch logisch und verständlich ist: Denn sonst wäre das vergleichsweise kleine Büro (habe ich im NatGeo gesehen) nur noch damit beschäftigt. In der Reportage haben sie einen der Leiter interviewt: der konnte nur Französisch :-) köstlich.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++