13-10-2012, 19:24
(13-10-2012, 18:53)levi schrieb: Nach der Schule „abfangen“...Abholen, nicht abfangen!
Zitat:Antrag auf Umgang stellen...Erst, wenn sie Euer Kind mitnimmt. Wenn's geht, würde ich das Kind zur Schule bringen und wieder abholen.
Die Sache mit Anzeige und ABR erst, wenn sie Euer Kind rechtswidrig dauerhaft mitnimmt.
Frage @all: Sie darf ja auch das Kind mal mit zu Oma nehmen oder zu Shoppen. Was ist dann dauerhaft? Wann fängt Kindesentziehung an?
Zitat:Ich will die Wohnung behalten, für meinen Sohn, ohne das die EX einfach so reinspazieren kann.Du arbeitest von zu Hause aus, hast also die Möglichkeit, sie zeitnah hereinzulassen. Das Austauschen der Schlösser ansich ist unproblematisch. Sie hat halt ein Recht auf Zutritt. Tauschst Du Schließzylindet aus und hängst Du (evtl. vor Zeugen), wenn Du Einkaufen gehst, Zettel an die Tür: "Hallo Exi, bin in der Nähe. Ruf an, und ich mach Dir auf. Nr.: 0123-4567890".
... Das mit dem Schloss austauschen ist wohl nicht sooo rechts kompatibel…….
Ihr schriftlich mitteilen geht auch, ist vllt. sogar besser.
Zitat:Was könnte passieren…..Sie könnte (und dürfte) Schlüsseldienst holen, evtl. Polizei als Zeugen. Das solltest Du vermeiden.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)