13-10-2012, 19:25
(13-10-2012, 17:54)Clint Eastwood schrieb: Wichtig ist erst einmal nur Dein Sohn.
Das Sorgerecht verliert man nicht so einfach, aber Umgang musst Du bekommen.
Dass der Junge wieder bei Dir einziehen wird, ist möglich, aber die Wahrscheinlichkeit spricht gegen Dich.
Bei einem 10-jährigen spielt der Wunsch des Kindes bei einer Gerichtsverhandlung eine große Rolle.
Genau so sehe ich es auch. Ob Du das ABR haben willst, musst Du für Dich entscheiden, je nach Deinen realen Möglichkeiten, das Kind zu versorgen.
Dann natürlich Antrag auf ABR und alles andere wie Umgang nur ersatzweise und vorübergehend bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Alleiniges ABR für den Vater ist aber sehr selten. Zur Zeit habt Ihr es beide.