13-10-2012, 19:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 19:43 von PolyTrauma.)
(13-10-2012, 19:25)karlma schrieb: Antrag auf ABR (...) ersatzweise und vorübergehend bis zur gerichtlichen Entscheidung.
ABR für den Vater ist aber sehr selten.
Geht auch nur um vorläufig, damit die KM keine vollendeten Tatsachen schafft.
Vorläufig sollte kein Problem sein, wenn die KM einfach mitnimmt. Endgültig ist natürlich etwas anderes, sitzt Frau am längeren Hebel.
Wenn Levi später um Umgang kämpft, ist es wichtig, dass die KM das Kind nicht vorher schon wochen- oder monatelang "in Gewahrsam" hatte.
Das kennen viele hier ja schon. KM manipuliert Kind und Richter sagt: "Kontakt zum Vater stürzt das Kind in Konflikte. Umgang nix gut, kann man nichts machen."
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Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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