14-10-2012, 12:38
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Das Geldwäschegesetz wird doch nur als Aufhänger verwendet.
Bei den Banken laufen inzwischen automatisch Suchprogramme die insbesondere nach folgenden Kriterien programmiert sind:
Indikatoren für Geldwäsche sind:
Auf welcher Grundlage? Welches Gesetz zwingt Banken, von sich aus was an wen zu melden, im Falle von MLC bei Auslandüberweisungen? Vermutungen haben vielleicht Unterhaltswert, konkrete Fakten würden den Fragesteller weiterbringen.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Mitführen/Lagerung hoher Barbeträge
Geldtransporte
Das Suchprogramm einer Bank würde ich gerne kennenlernen, das es schafft das Geldbündel unterm Kopfkissen aufzuspüren und an die Staatsmacht zu melden.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Niemand muß sich an die 10.000 Euro Grenze halten.
Die 10000 kenne ich wie gesagt auch nur für die Anmeldung von Bargeld.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Mit dem Bundeskriminalamt hatte ich damals nichts zu tun.
Bei mir kam das über den Zoll in Frankfurt.
Der Zoll ist laut Geldwäschegesetz eine der meldenden Stellen. Auch wenn der Zoll mit dir in Kontakt ist, geht trotzdem eine Meldung auch ans Bundeskriminalamt.
(14-10-2012, 12:18)Petrus schrieb: Zusammengefasst, darf die Bank bis zu 14.999 € in bar annehmen und, weil die Zoll-Vorschriften überall gelten und der Zoll und die Bundespolizei praktisch auch überall rumläuft, darf man nur 9.999 € in der Tasche haben.
Fürs Bargeld war das bereits geklärt. Allerdings sind deine Zahlen veraltet, die Grenze bei Einzahlungen wurde von 15000 auf 10000 gesenkt. Die Frage war nach Überweisungen.