14-10-2012, 12:54
Die Buchrezension einer Oberstaatsanwaeltin a.D.:
Zitat:So hatte ich es mir gedacht. Gegen eine falsche Freispruchsbegründung kann kein Freigesprochener Rechtsmittel einlegen, und wenn das Gericht öffentlich verkündet, eigentlich wisse man nicht, ob der Angeklagte nicht vielleicht doch schuldig sei, ist die öffentliche Höchststrafe verhängt. Angesichts des medialen Zirkus‘ um diesen Prozeß wußte das Gericht genau, was es tat – und genau das ist rechtsstaatswidrig. Auch ein Prominenter hat Anspruch darauf, daß in all der hämischen medialen Öffentlichkeit, in der sein Prozeß stattfindet, auch öffentlich festgestellt wird, daß er das Opfer einer Falschbeschuldigung geworden ist.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/...zension-i/
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel