14-10-2012, 19:06
(13-10-2012, 16:32)AlterSchwede schrieb: Interpol übernimmt keine Fahndungsanfrage wegen Unterhaltspflichtverletzung ....Wenn die nationale Fahndung nach einem Beschuldigten, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfolgt, dann ist eine internationale Fahndung zulässig.
Der Hinweis darauf, dass "Falschparken" (eine Ordnungswidrigkeit!) nicht verfolgt wird, ist kein Argument, das dagegen spricht.
Voraussetzung ist auch nicht das Vorliegen einer "schweren Körperverletzung".
Wo liest man so was?