15-10-2012, 10:15
(15-10-2012, 09:55)p schrieb: Ansonsten reiche sie hier ein: http://openjur.de/s/upload.html
Das ist ja auch wieder eine Internetseite, die gegebenenfalls als Fakeseite abgekanzelt würde.
Aber der Frage nach der Veröffentlichung bei Bayern
Recht werde ich mal nachgehen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.