15-10-2012, 16:49
(15-10-2012, 11:30)Guddy schrieb: Jessy, diese art der Bedarfsgemeinschaft kenne ich gar nicht. Wie soll ich das ausrechnen was uns günstiger kommt? Wir sind da nicht so bewandert leider.Ihr lebt in keiner Bedarfsgemeinschaft. Wie sollte man die begründen?
Und du darfst nicht vergessen das die Schulkosten keinerlei Bedeutung haben. Sie würde so berechnet als hätte sie das Geld für sich. Oder muss das mit bei dem Unterhalts Fragebogen angegeben werden?
Ich habe ausser dem Kindergeld kein weiteres Einkommen.
Nicht verheiratet und nicht zusammenlebend !
Wenn sie dir (eurem Kind) dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist, dann ist sie wegen der Schwangerschaft nicht leistungsfähig.
Du musst aber nach Maßgabe des § 1615 l BGB zahlen.
Wenn das Kind dann bei ihr wohnt, das andere aber bei dir, dann kann ggseitig aufgerechnet werden, soweit auf beiden Seiten Leistungsfähigkeit besteht.
Die ggseitige Verrechnung der Ansprüche ist aber nur möglich, wenn sie über "sonstiges Vermögen" verfügt.
Denn Erwerbseinkommen wird sie die ersten drei Jahre keines haben, stattdessen die Entbindungskosten etc. fordern.
Dass du über kein Einkommen verfügst, wird dir wenig helfen, wenn du nicht sehr gute und überzeugende Gründe dafür hast (> fiktives Einkommen!).
Streite dich bloß nicht mit ihr!
Das könnte fatale Folgen haben: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm