15-10-2012, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2012, 21:10 von Camper1955.)
(15-10-2012, 20:12)blue schrieb: Und das wäre meines Erachtens schon eine Veröffentlichung wert.
Im Gegenteil. Ich könnte mir vorstellen, dass ein vom OLG einkassiertes AG-Urteil eher interessiert, als ein bestätigtes. Würde das Interesse einer eventuellen Revision beim BGH deutlich erhöhen.
Nun bin ich ja juristisch ein absoluter Laie, aber das Revisionsverfahren war ja schon das Verfahren beim OLG.
Ich nehme nicht an, dass eine weitere Revision vor dem BGH zulässig ist, wenn das OLG die Revision schon größtenteils zurück gewiesen und das Urteil damit bestätigt hat.
Ich rechne eher mit einer Vorlage beim BVerfG. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.