16-10-2012, 15:12
(16-10-2012, 15:07)MLCer schrieb: Eben, das war meine ursprüngliche Frage. So wie ich's verstanden habe, sind keine Fälle bekannt wo man anhand dieser Logs einem Unterhaltpflichtigen nachgewiesen wurde, dass er Geld hatte.
Offen bleibt die Frage wie lange diese Logs aufbewahrt werden.
Angesichts der nun erwiesenen absichtlichen Verschleierung sowohl konkreter Meldungsgründe als auch der Meldestellen sollte man Banken als "evil" betrachten, d.h. davon ausgehen dass in Transaktionen immer geschnüffelt wird und Dokumentation darüber existiert, solange sich die Festplatte dreht.