Danke schon mal für die Infos...
@Goldesel:
Und das hat vor Gericht bestanden? Falls ja, schon eine Option, die man in Hinsicht auf eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung berücksichtigen sollte. Macht es jedenfalls einfacher.
@p
Sprich - anhand fiktiver Zahlen:
a) KV hat ber. EK von EUR 3500 -> Kind (<12) bei KM, erhält gem. DDT '11 € 374,-
b) KM hat ber. EK von EUR 1500 -> Kind (<17) bei KV, erhält gem. DDT '11 € 334,-
Differenz also € 40,- die KV zahlen müsste. Jetzt habe ich das so verstanden, dass dann wechselseitig die Summen "überwiesen" werden müssen? Selten dämlich
Was ist, wenn eine Partei die Zahlung auslässt bzw. nicht leisten kann? Ich gehe mal davon aus, dass dann eher die Gerichte bemüht werden, als dass es - wie schon geschrieben - "aufgerechnet" werden könnte. Lächerlich.
Der Unterhalt ggü. KV seitens KM berechnet sich dann wie folgt (wieder anhand der o.g. fiktiven Zahlen)?
(0,5*(6/7*(3500-374)+6/7*(1500-334))-(1500-334) = UH Anspruch KM ggü. KV = € 673,-
@Goldesel:
Und das hat vor Gericht bestanden? Falls ja, schon eine Option, die man in Hinsicht auf eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung berücksichtigen sollte. Macht es jedenfalls einfacher.
(17-10-2012, 08:34)Goldesel schrieb: bei mir hatten wir uns darauf verständigt, das jeder für das bei ihm lebende Kind aufkommt.
Somit auch kein ggf. möglicher Ausgleich stattfindet, wegen unterschiedlichen Einkommen oder Altersstufe.
@p
(17-10-2012, 09:01)p schrieb: Rechtlich: Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch gegen den Elternteil, bei dem es nicht wohnt. Der kann nicht mit demn Anspruch des anderen Kindes verrechnet werden und gestaltet sich nach den üblichen Richtlinien a la Düsseldorfer Tabelle.
Sprich - anhand fiktiver Zahlen:
a) KV hat ber. EK von EUR 3500 -> Kind (<12) bei KM, erhält gem. DDT '11 € 374,-
b) KM hat ber. EK von EUR 1500 -> Kind (<17) bei KV, erhält gem. DDT '11 € 334,-
Differenz also € 40,- die KV zahlen müsste. Jetzt habe ich das so verstanden, dass dann wechselseitig die Summen "überwiesen" werden müssen? Selten dämlich

Was ist, wenn eine Partei die Zahlung auslässt bzw. nicht leisten kann? Ich gehe mal davon aus, dass dann eher die Gerichte bemüht werden, als dass es - wie schon geschrieben - "aufgerechnet" werden könnte. Lächerlich.
Der Unterhalt ggü. KV seitens KM berechnet sich dann wie folgt (wieder anhand der o.g. fiktiven Zahlen)?
(0,5*(6/7*(3500-374)+6/7*(1500-334))-(1500-334) = UH Anspruch KM ggü. KV = € 673,-
