17-10-2012, 20:15
@Hassefüllter
Erfahrungswerte - sicher ist nichts. So weit mir bekannt, vermeiden einige Richter sogar das aussprechen einer Strafe wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass das Malefaktum .. wollte sagen der Delinquent sich kooperativ zeigt und die Auflagen des Gerichts erfüllen will.
Rechtlich gehts da wohl um den so genannten Schutzbereich durch den §170. Und einer gesunden Ehegattin, die sich in Trennung befindet oder auch geschieden, kann man in jedem Fall zumuten, dass sie als Erwachsene ihren eigenen Lebensbedarf erwirtschaftet - auch dann, wenn ihr durch Urteil ein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird. Es gibt aber vielerlei mögliche Konstellationen für Unterhalt - zB. auch den Unterhalt, den Kinder ihren Eltern schuldig sind - der wurde früher noch nicht einmal tituliert und erst seitdem die Kassen leer sind, werden die Behörden immer kreativer bei der Geldbeschaffung.
Interessant ist noch der Wikipedia-Beitrag hierzu: Objektiver Tatbestand ff.:
Letztendlich gilt: Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. Jeder Richter fällt das Urteil, was seiner Meinung entspricht. Und wenn es einem nicht passt, kann man dagegen in die Berufung gehen - solange, bis das oberste Gericht erreicht ist, einem das Geld zum Klagen ausgeht oder sonstige Prozesshindernisse eintreten: hohes Alter, Suizid, Unfall, fehlende Zustelladresse, Demenz, Tod der Berechtigten, Krieg, Asteroideneinschlag oder Ausbruch eines Supervulkans unter dem Gerichtsgebäude.
Erfahrungswerte - sicher ist nichts. So weit mir bekannt, vermeiden einige Richter sogar das aussprechen einer Strafe wegen Kindesunterhaltspflichtverletzung, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass das Malefaktum .. wollte sagen der Delinquent sich kooperativ zeigt und die Auflagen des Gerichts erfüllen will.
Rechtlich gehts da wohl um den so genannten Schutzbereich durch den §170. Und einer gesunden Ehegattin, die sich in Trennung befindet oder auch geschieden, kann man in jedem Fall zumuten, dass sie als Erwachsene ihren eigenen Lebensbedarf erwirtschaftet - auch dann, wenn ihr durch Urteil ein Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird. Es gibt aber vielerlei mögliche Konstellationen für Unterhalt - zB. auch den Unterhalt, den Kinder ihren Eltern schuldig sind - der wurde früher noch nicht einmal tituliert und erst seitdem die Kassen leer sind, werden die Behörden immer kreativer bei der Geldbeschaffung.
Interessant ist noch der Wikipedia-Beitrag hierzu: Objektiver Tatbestand ff.:
Zitat:Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 170 Abs. 1 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht. Die Unterhaltspflicht setzt voraus, die verwandtschaftlichen Beziehung, die Leistungsfähigkeit des Täters und die Notlage des Unterhaltsgläubigers, nicht für den eigenen Unterhalt sorgen zu können. Das ist in der Regel bei minderjährigen Kindern der Fall. Auch unterhaltspflichtige Mütter können sich nach diesem Gesetz strafbar machen und werden in der Praxis bei einem Verstoß, wenn auch seltener, bestraft.Und die Anleitung ein ergangenes Urteil in der Berufung zu kippen, wird auch gegeben:
Zitat:Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung muss bei der Bemessung fiktiver Einkünfte dem Täter konkret aufgezeigt werden, welche Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten er gehabt hätte.und
Zitat:Subjektiv setzt § 170 StGB hinsichtlich aller Merkmale des objektiven Tatbestands wenigstens bedingten Vorsatz voraus.
Problematisch ist hier die Frage, wie es zu werten ist, wenn der Täter sich im Irrtum darüber befindet, überhaupt Unterhalt zahlen zu müssen, weil er sich zum Beispiel nicht leistungsfähig hält. Während einige Stimmen in Rechtsprechung und Literatur hier lediglich einen Verbotsirrtum annehmen wollen, sodass eine Strafbarkeit gleichwohl möglich wäre, wenn der Täter die Entstehung dieses Irrtums hätte vermeiden können, geht die herrschende Meinung als auch die obergerichtliche Rechtsprechung von einem Tatbestandsirrtum aus, der den Vorsatz hinsichtlich der Tat entfallen lässt (§ 16 StGB) und somit zur Straffreiheit des Täters führt.
Letztendlich gilt: Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand. Jeder Richter fällt das Urteil, was seiner Meinung entspricht. Und wenn es einem nicht passt, kann man dagegen in die Berufung gehen - solange, bis das oberste Gericht erreicht ist, einem das Geld zum Klagen ausgeht oder sonstige Prozesshindernisse eintreten: hohes Alter, Suizid, Unfall, fehlende Zustelladresse, Demenz, Tod der Berechtigten, Krieg, Asteroideneinschlag oder Ausbruch eines Supervulkans unter dem Gerichtsgebäude.
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